Der Zweck des Vereins ist zum einen seine Betätigung
in der Verbraucherberatung und des
Verbraucherschutzes:
1. Der Verein hilft natürlichen Personen bei ihrer
sie persönlich betreffenden Kommunikation mit
juristischen Personen, so dass die wechselseitige
Kommunikation "auf gleicher Augenhöhe"
stattfinden kann. Der Verein bedient sich dazu
seines Vorstandes oder Hilfspersonen, die selbst
Nichtmitglieder sind und die bei der Tätigkeit
nach Inhalt und Umfang den Weisungen des Vereins
unterworfen sind.
2. Zugleich fördert er hiermit allgemein das
demokratische Staatswesen im Geltungsbereich
dieses Gesetzes: Er hilft, die Bürokratie als
zwangsläufige aber lähmende Erscheinung
gegenseitiger Rücksichtnahme von Staat und Bürger
-Einzelfallgerechtigkeit durch
Detailberücksichtigung- zu bewältigen und sie
damit für weite Bevölkerungsschichten erträglich
zu machen.
3. Der Verein übernimmt keinerlei Rechtsberatung
oder Vertretung in Rechtsfragen. Die Tätigkeit
des Vereins setzt an der Stelle aus, wo
Rechtsfragen auftauchen. Die Tätigkeit kann in
derselben Sache erst nach anderweitiger Klärung
der jeweiligen Rechtsfrage fortgesetzt werden,
wenn also das Mitglied sich ohne Hilfe des
Vereins einen Standpunkt gebildet hat und diesen
so artikulieren kann, dass ihn der Vorstand
formulierend umsetzen kann, ohne rechtsberatend
tätig zu werden. Der Verein berät nicht in
steuerlichen Angelegenheiten. Auch ist technische
Beratung nicht Gegenstand der
Kommunikationshilfe-Aufgabe.
4. Schließlich fördert der Verein die Kultur, indem
er sich für die Durchführung von Ausstellung im
Bereich der darstellenden und bildenden Kunst
einsetzt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Dies geschieht vor allem durch stationäre Behandlung, Pflege, Betreuung und Rehabilitation von körperlich, geistig oder seelisch kranken und alten Menschen im Sinne evangelischer Diakonie als Lebens- und Wesensäußerung der Evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe in den von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen und Diensten.
Die Hilfeleistung erfolgt ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Ziel der Gesellschaft ist es insbesondere, die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Menschen zu erhalten, zu fördern und damit deren Unabhängigkeit und Wohlbefinden zu ermöglichen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung von stationären Altenhilfeeinrichtungen. Insbesondere betreibt die Gesellschaft das Alten- und Pflegeheim "Heywinkel Haus" in Osnabrück.
Die Gesellschaft kann auch Leistungen im Bereich der Kurzzeit- und Tagespflege sowie der offenen Altenarbeit und Seniorenberatung erbringen.
Ferner kann die Gesellschaft Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie Rehabilitationseinrichtungen unterhalten, betreiben und mit Leistungen versorgen sowie Hospizarbeit leisten.
Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus auch die selbstlose Förderung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Dies geschieht insbesondere durch das Abhalten von Gottesdiensten in den Einrichtungen der Gesellschaft, die geistliche und seelsorgerliche Begleitung der Bewohner der Einrichtungen der Gesellschaft durch Pastoren und Diakone, Sterbebegleitung und die Bereitstellung der Heiligen Schrift, Gesangbüchern und vergleichbaren Schriftwerken.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein ist die freiwillige Gruppierung aller spanischen Familienmitglieder, die in Osnabrück und Umgebung wohnen. Es können auch Familien in diesem Verein Mitglieder sein, in dem der eine oder beide Elternteile nicht die spanische Staatsangehörigkeit besitzen, jedoch die spanische Sprache als Muttersprache haben.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024