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HZA-OS: Zwei Geschäftsführer zu Geldstrafen verurteilt; Osnabrücker Zoll ermittelte in der Baubranche
Osnabrück (ots) - Die Amtsgerichte Syke und Oldenburg haben zwei Geschäftsführer einer Firma veru... mehr ... 7. November 2024
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Osnabrück (ots) - In der Nacht von Donnerstag auf Freitag gelang eine Firma in den Fokus von Einbre... mehr ... 20. September 2024
Ein 54-jähriger Mann aus Heede muss sich ab heute wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht O... mehr ... 3. Juli 2024
Osnabrück (ots) - Im Zeitraum von Samstag, 10:00 Uhr bis Sonntag, 20:46 Uhr, kam es zu einem Einbru... mehr ... 3. Juni 2024
Vereinszweck:
Verein für emanzipatorische Bildungsarbeit, freie
Jugendhilfe, kommunikatives Leben und die Unter-
stützung sozial Benachteiligter.
Aufgaben im Bereich Jugendhilfe, Altenhilfe,
Erwachsenenbildung, Förderung von Bildung und
Erziehung, Kunst und Kultur, Umwelt-, Landschafts-
und Denkmalschutz, Völkerverständigung, Studenten-
hilfe usw.
Betrieben wird eine Kommunikationszentrum.
Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck des Vereins ist
- Förderung des Heimatgedankens
- Mitwirken bei der Gestaltung städtischer Anlagen und Einrichtungen
- Lösung von Verkehrsproblemen
- Einflußnahme bei dem Allgemeinwohl dienenden Angelegenheiten des Stadtbereichs.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck und Aufgaben des Vereins sind ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Kleingartenrechts und im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstige Zwecke" Abgabenordnung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Zweck des Vereins ist zum einen seine Betätigung
in der Verbraucherberatung und des
Verbraucherschutzes:
1. Der Verein hilft natürlichen Personen bei ihrer
sie persönlich betreffenden Kommunikation mit
juristischen Personen, so dass die wechselseitige
Kommunikation "auf gleicher Augenhöhe"
stattfinden kann. Der Verein bedient sich dazu
seines Vorstandes oder Hilfspersonen, die selbst
Nichtmitglieder sind und die bei der Tätigkeit
nach Inhalt und Umfang den Weisungen des Vereins
unterworfen sind.
2. Zugleich fördert er hiermit allgemein das
demokratische Staatswesen im Geltungsbereich
dieses Gesetzes: Er hilft, die Bürokratie als
zwangsläufige aber lähmende Erscheinung
gegenseitiger Rücksichtnahme von Staat und Bürger
-Einzelfallgerechtigkeit durch
Detailberücksichtigung- zu bewältigen und sie
damit für weite Bevölkerungsschichten erträglich
zu machen.
3. Der Verein übernimmt keinerlei Rechtsberatung
oder Vertretung in Rechtsfragen. Die Tätigkeit
des Vereins setzt an der Stelle aus, wo
Rechtsfragen auftauchen. Die Tätigkeit kann in
derselben Sache erst nach anderweitiger Klärung
der jeweiligen Rechtsfrage fortgesetzt werden,
wenn also das Mitglied sich ohne Hilfe des
Vereins einen Standpunkt gebildet hat und diesen
so artikulieren kann, dass ihn der Vorstand
formulierend umsetzen kann, ohne rechtsberatend
tätig zu werden. Der Verein berät nicht in
steuerlichen Angelegenheiten. Auch ist technische
Beratung nicht Gegenstand der
Kommunikationshilfe-Aufgabe.
4. Schließlich fördert der Verein die Kultur, indem
er sich für die Durchführung von Ausstellung im
Bereich der darstellenden und bildenden Kunst
einsetzt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Zweck der Gesellschaft ist, der Völkerverständigung
im Geiste der Humanität und Toleranz zu dienen.
Sie pflegt die menschlichen, kulturellen und
sozialen Beziehungen zu allen Völkern.
Sie vermittelt Wissen zu Fragen der Migration und
Integration sowie Ökologie.
Umgesetzt wid der Satzungszweck durch Seminare,
Workshops und Veranstaltungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Dies geschieht vor allem durch stationäre Behandlung, Pflege, Betreuung und Rehabilitation von körperlich, geistig oder seelisch kranken und alten Menschen im Sinne evangelischer Diakonie als Lebens- und Wesensäußerung der Evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe in den von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen und Diensten.
Die Hilfeleistung erfolgt ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Ziel der Gesellschaft ist es insbesondere, die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Menschen zu erhalten, zu fördern und damit deren Unabhängigkeit und Wohlbefinden zu ermöglichen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung von stationären Altenhilfeeinrichtungen. Insbesondere betreibt die Gesellschaft das Alten- und Pflegeheim "Heywinkel Haus" in Osnabrück.
Die Gesellschaft kann auch Leistungen im Bereich der Kurzzeit- und Tagespflege sowie der offenen Altenarbeit und Seniorenberatung erbringen.
Ferner kann die Gesellschaft Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie Rehabilitationseinrichtungen unterhalten, betreiben und mit Leistungen versorgen sowie Hospizarbeit leisten.
Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus auch die selbstlose Förderung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Dies geschieht insbesondere durch das Abhalten von Gottesdiensten in den Einrichtungen der Gesellschaft, die geistliche und seelsorgerliche Begleitung der Bewohner der Einrichtungen der Gesellschaft durch Pastoren und Diakone, Sterbebegleitung und die Bereitstellung der Heiligen Schrift, Gesangbüchern und vergleichbaren Schriftwerken.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Koordinierungsstelle / Verbund Frau und Betrieb in Osnabrück hat es sich zur Aufgabe gemacht Frauen in ihrer beruflichen Weiterentwicklung zu fördern., Zweck des Vereins ist die Förderung der beruflichen und sonstigen Bildung von Frauen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch eine umfassende Beratung von Frauen, insbesondere Berufsrückkehrerinnen, mit dem Ziel der WiederEingliederung in das Berufsleben, die Kontaktpflege zu Betrieben, Frauenbeauftragten, Weiterbildungsträgern etc., die sich mit der Förderung von Frauen befassen, die Mitwirkung bei der Erarbeiterung frauenspezifischer Weiterbildungskonzepte sowie bei der Schaffung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen für Frauen, Beratung vn Klein- und Mittelbetrieben in Angelegenheiten der Frauenförderung etc. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Sachkunde,Hundeausbildung, Erwerb der Sachkunde,Hundeausbilder Osnabrück, DVG Verein Osnabrück,, Zweck und Aufgaben:
a) die Ausbildung von Hunden verschiedener Rassen und Mischlinge zu sichern, Begleitern im Verkehr oder für spezielle Zwecke als Wach-, Schutz-, Fährten- und Rettungshund.
b) Bereitstellung eines Übungsplatzes, Geräten und Ausbildungsmaterialen
c) Anleitung und Überwachung der Ausbildung der Hundeführer(innen) und deren Hunden
d) Durchführung von Prüfungen entsprechend der Prüfungsordnung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Zweck des Vereins ist es, Leibesübungen zu betreiben und den Sport in seiner Gesamtheit zu fördern und auszubreiten. Er erstrebt durch Leibesübungen und Jugendpflege die sittliche und körperliche Ertüchtigung seiner Mitglieder. Er ist politisch und religiös neutral. Er vertritt den Amateurgedanken. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Literatur Parcours Osnabrueck, Zweck des Vereins ist es, Empfängern von Leistungen anch den SGB II bzw. XII, die wirtschaftlich hilfsbedürftig im Sinne des § 53.2 der Abgabenordnung sind und sich aus diesem Grunde Teilhabe an Kultur nicht leisten können, diese Teilhabe zu ermöglichen. Der Verein vermittelt zwischen Veranstaltern und diesen Menschen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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