Zweck des Vereins ist
- Förderung des Heimatgedankens
- Mitwirken bei der Gestaltung städtischer Anlagen und Einrichtungen
- Lösung von Verkehrsproblemen
- Einflußnahme bei dem Allgemeinwohl dienenden Angelegenheiten des Stadtbereichs.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Zweck des Vereins ist zum einen seine Betätigung
in der Verbraucherberatung und des
Verbraucherschutzes:
1. Der Verein hilft natürlichen Personen bei ihrer
sie persönlich betreffenden Kommunikation mit
juristischen Personen, so dass die wechselseitige
Kommunikation "auf gleicher Augenhöhe"
stattfinden kann. Der Verein bedient sich dazu
seines Vorstandes oder Hilfspersonen, die selbst
Nichtmitglieder sind und die bei der Tätigkeit
nach Inhalt und Umfang den Weisungen des Vereins
unterworfen sind.
2. Zugleich fördert er hiermit allgemein das
demokratische Staatswesen im Geltungsbereich
dieses Gesetzes: Er hilft, die Bürokratie als
zwangsläufige aber lähmende Erscheinung
gegenseitiger Rücksichtnahme von Staat und Bürger
-Einzelfallgerechtigkeit durch
Detailberücksichtigung- zu bewältigen und sie
damit für weite Bevölkerungsschichten erträglich
zu machen.
3. Der Verein übernimmt keinerlei Rechtsberatung
oder Vertretung in Rechtsfragen. Die Tätigkeit
des Vereins setzt an der Stelle aus, wo
Rechtsfragen auftauchen. Die Tätigkeit kann in
derselben Sache erst nach anderweitiger Klärung
der jeweiligen Rechtsfrage fortgesetzt werden,
wenn also das Mitglied sich ohne Hilfe des
Vereins einen Standpunkt gebildet hat und diesen
so artikulieren kann, dass ihn der Vorstand
formulierend umsetzen kann, ohne rechtsberatend
tätig zu werden. Der Verein berät nicht in
steuerlichen Angelegenheiten. Auch ist technische
Beratung nicht Gegenstand der
Kommunikationshilfe-Aufgabe.
4. Schließlich fördert der Verein die Kultur, indem
er sich für die Durchführung von Ausstellung im
Bereich der darstellenden und bildenden Kunst
einsetzt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens ist die Steuereberatungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand, ferner sämtliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten für die o.a. Auftraggeber gem. §§ 1,33,57 Abs.3 des Steuerberatungsgesetzes - StBerG -, insbesondere:
a) die Durchführung von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Institionen
b) die Beratung und Vertretung in Steuersachen und Hilfestellung bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten
c) die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten
d) die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unterehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsfirmen sowie Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung
e) die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen
f) die Tätigkeit als Sachverständiger und die Erstellung von Gutachten. Handels und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung von Unternehmen in operativen Personalangelegenheiten (externe Personalleitung) sowie die Beratung bei personellen Grundsatzthemen, wie Arbeitszeitsysteme, Entsendungsregelungen, Vergütungspolitik, etc..
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Koordinierungsstelle / Verbund Frau und Betrieb in Osnabrück hat es sich zur Aufgabe gemacht Frauen in ihrer beruflichen Weiterentwicklung zu fördern., Zweck des Vereins ist die Förderung der beruflichen und sonstigen Bildung von Frauen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch eine umfassende Beratung von Frauen, insbesondere Berufsrückkehrerinnen, mit dem Ziel der WiederEingliederung in das Berufsleben, die Kontaktpflege zu Betrieben, Frauenbeauftragten, Weiterbildungsträgern etc., die sich mit der Förderung von Frauen befassen, die Mitwirkung bei der Erarbeiterung frauenspezifischer Weiterbildungskonzepte sowie bei der Schaffung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen für Frauen, Beratung vn Klein- und Mittelbetrieben in Angelegenheiten der Frauenförderung etc. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024