Ihr Suchergebnis für Gesetzes in Osnabrück

Leider ergab Ihre Suche keinen Treffer.

Vielleicht haben Sie sich vertippt? Passen Sie gegebenenfalls Ihren Suchbegriff an und starten Sie eine neue Suche oder gehen Sie zurück zur Startseite.

Unternehmen

ANTRAGSHILFE e.V.

Der Zweck des Vereins ist zum einen seine Betätigung
in der Verbraucherberatung und des
Verbraucherschutzes:
1. Der Verein hilft natürlichen Personen bei ihrer
sie persönlich betreffenden Kommunikation mit
juristischen Personen, so dass die wechselseitige
Kommunikation "auf gleicher Augenhöhe"
stattfinden kann. Der Verein bedient sich dazu
seines Vorstandes oder Hilfspersonen, die selbst
Nichtmitglieder sind und die bei der Tätigkeit
nach Inhalt und Umfang den Weisungen des Vereins
unterworfen sind.
2. Zugleich fördert er hiermit allgemein das
demokratische Staatswesen im Geltungsbereich
dieses Gesetzes: Er hilft, die Bürokratie als
zwangsläufige aber lähmende Erscheinung
gegenseitiger Rücksichtnahme von Staat und Bürger
-Einzelfallgerechtigkeit durch
Detailberücksichtigung- zu bewältigen und sie
damit für weite Bevölkerungsschichten erträglich
zu machen.
3. Der Verein übernimmt keinerlei Rechtsberatung
oder Vertretung in Rechtsfragen. Die Tätigkeit
des Vereins setzt an der Stelle aus, wo
Rechtsfragen auftauchen. Die Tätigkeit kann in
derselben Sache erst nach anderweitiger Klärung
der jeweiligen Rechtsfrage fortgesetzt werden,
wenn also das Mitglied sich ohne Hilfe des
Vereins einen Standpunkt gebildet hat und diesen
so artikulieren kann, dass ihn der Vorstand
formulierend umsetzen kann, ohne rechtsberatend
tätig zu werden. Der Verein berät nicht in
steuerlichen Angelegenheiten. Auch ist technische
Beratung nicht Gegenstand der
Kommunikationshilfe-Aufgabe.
4. Schließlich fördert der Verein die Kultur, indem
er sich für die Durchführung von Ausstellung im
Bereich der darstellenden und bildenden Kunst
einsetzt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Erhard u. Gisela Blume

Gegenstand des Unternehmens ist die Steuereberatungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand, ferner sämtliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten für die o.a. Auftraggeber gem. §§ 1,33,57 Abs.3 des Steuerberatungsgesetzes - StBerG -, insbesondere:
a) die Durchführung von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Institionen
b) die Beratung und Vertretung in Steuersachen und Hilfestellung bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten
c) die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten
d) die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unterehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsfirmen sowie Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung
e) die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen
f) die Tätigkeit als Sachverständiger und die Erstellung von Gutachten. Handels und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

expand_less