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Zweck und Aufgaben des Vereins sind ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Kleingartenrechts und im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstige Zwecke" Abgabenordnung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die mildtätige Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Dies geschieht vor allem durch stationäre Behandlung, Pflege, Betreuung und Rehabilitation von körperlich, geistig oder seelisch kranken und alten Menschen im Sinne evangelischer Diakonie als Lebens- und Wesensäußerung der Evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe in den von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen und Diensten.
Die Hilfeleistung erfolgt ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Ziel der Gesellschaft ist es insbesondere, die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Menschen zu erhalten, zu fördern und damit deren Unabhängigkeit und Wohlbefinden zu ermöglichen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung von stationären Altenhilfeeinrichtungen. Insbesondere betreibt die Gesellschaft das Alten- und Pflegeheim "Heywinkel Haus" in Osnabrück.
Die Gesellschaft kann auch Leistungen im Bereich der Kurzzeit- und Tagespflege sowie der offenen Altenarbeit und Seniorenberatung erbringen.
Ferner kann die Gesellschaft Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie Rehabilitationseinrichtungen unterhalten, betreiben und mit Leistungen versorgen sowie Hospizarbeit leisten.
Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus auch die selbstlose Förderung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Dies geschieht insbesondere durch das Abhalten von Gottesdiensten in den Einrichtungen der Gesellschaft, die geistliche und seelsorgerliche Begleitung der Bewohner der Einrichtungen der Gesellschaft durch Pastoren und Diakone, Sterbebegleitung und die Bereitstellung der Heiligen Schrift, Gesangbüchern und vergleichbaren Schriftwerken.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Koordinierungsstelle / Verbund Frau und Betrieb in Osnabrück hat es sich zur Aufgabe gemacht Frauen in ihrer beruflichen Weiterentwicklung zu fördern., Zweck des Vereins ist die Förderung der beruflichen und sonstigen Bildung von Frauen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch eine umfassende Beratung von Frauen, insbesondere Berufsrückkehrerinnen, mit dem Ziel der WiederEingliederung in das Berufsleben, die Kontaktpflege zu Betrieben, Frauenbeauftragten, Weiterbildungsträgern etc., die sich mit der Förderung von Frauen befassen, die Mitwirkung bei der Erarbeiterung frauenspezifischer Weiterbildungskonzepte sowie bei der Schaffung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen für Frauen, Beratung vn Klein- und Mittelbetrieben in Angelegenheiten der Frauenförderung etc. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Literatur Parcours Osnabrueck, Zweck des Vereins ist es, Empfängern von Leistungen anch den SGB II bzw. XII, die wirtschaftlich hilfsbedürftig im Sinne des § 53.2 der Abgabenordnung sind und sich aus diesem Grunde Teilhabe an Kultur nicht leisten können, diese Teilhabe zu ermöglichen. Der Verein vermittelt zwischen Veranstaltern und diesen Menschen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024