Ihr Suchergebnis für Stunden Kultur in Osnabrück
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Wir sind der gemeinnützige Verein LAGERHALLE, und betreiben im Auftrag der Stadt Osnabrück dieses soziokulturelle Kultur- und Kommunikationszentrum., Wir sind der gemeinnützige Verein LAGERHALLE, und betreiben im Auftrag der Stadt Osnabrück dieses soziokulturelle Kultur- und Kommunikationszentrum.
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zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022
Vereinszweck:
Verein für emanzipatorische Bildungsarbeit, freie
Jugendhilfe, kommunikatives Leben und die Unter-
stützung sozial Benachteiligter.
Aufgaben im Bereich Jugendhilfe, Altenhilfe,
Erwachsenenbildung, Förderung von Bildung und
Erziehung, Kunst und Kultur, Umwelt-, Landschafts-
und Denkmalschutz, Völkerverständigung, Studenten-
hilfe usw.
Betrieben wird eine Kommunikationszentrum.
Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Zweck des Vereins ist zum einen seine Betätigung
in der Verbraucherberatung und des
Verbraucherschutzes:
1. Der Verein hilft natürlichen Personen bei ihrer
sie persönlich betreffenden Kommunikation mit
juristischen Personen, so dass die wechselseitige
Kommunikation "auf gleicher Augenhöhe"
stattfinden kann. Der Verein bedient sich dazu
seines Vorstandes oder Hilfspersonen, die selbst
Nichtmitglieder sind und die bei der Tätigkeit
nach Inhalt und Umfang den Weisungen des Vereins
unterworfen sind.
2. Zugleich fördert er hiermit allgemein das
demokratische Staatswesen im Geltungsbereich
dieses Gesetzes: Er hilft, die Bürokratie als
zwangsläufige aber lähmende Erscheinung
gegenseitiger Rücksichtnahme von Staat und Bürger
-Einzelfallgerechtigkeit durch
Detailberücksichtigung- zu bewältigen und sie
damit für weite Bevölkerungsschichten erträglich
zu machen.
3. Der Verein übernimmt keinerlei Rechtsberatung
oder Vertretung in Rechtsfragen. Die Tätigkeit
des Vereins setzt an der Stelle aus, wo
Rechtsfragen auftauchen. Die Tätigkeit kann in
derselben Sache erst nach anderweitiger Klärung
der jeweiligen Rechtsfrage fortgesetzt werden,
wenn also das Mitglied sich ohne Hilfe des
Vereins einen Standpunkt gebildet hat und diesen
so artikulieren kann, dass ihn der Vorstand
formulierend umsetzen kann, ohne rechtsberatend
tätig zu werden. Der Verein berät nicht in
steuerlichen Angelegenheiten. Auch ist technische
Beratung nicht Gegenstand der
Kommunikationshilfe-Aufgabe.
4. Schließlich fördert der Verein die Kultur, indem
er sich für die Durchführung von Ausstellung im
Bereich der darstellenden und bildenden Kunst
einsetzt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Zweck der Gesellschaft ist, der Völkerverständigung
im Geiste der Humanität und Toleranz zu dienen.
Sie pflegt die menschlichen, kulturellen und
sozialen Beziehungen zu allen Völkern.
Sie vermittelt Wissen zu Fragen der Migration und
Integration sowie Ökologie.
Umgesetzt wid der Satzungszweck durch Seminare,
Workshops und Veranstaltungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Kultur Erleben, Osnabrück
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Tätigkeit des Vereins:
- Organisieren und Fördern des kulturellen, unterhaltsamen, sportlichen und allgemeinen Gesellschaftslebens;
- Informieren über die aktuellen Ereignisse in der Heimat, in Deutschland und auf der Welt;
- Hilfeleistung für Vereinsmitglieder und für die anderen Bürger im Notfall;
- Entwicklung des freundschaftlichen Verhältnisses mit deutschen Bürgern, Regierungsvertretern und
Organisationen
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Der Verein bietet den Menschen islamischen Glaubens soziale, kulturelle sowie regligiöse Dienste an und ist tätig in den Bereichen der Jugendförderung, der Bildung und Erziehung. Der Verein setzt insbesondere in den Bereichen der Jugendarbeit und Jungendsozialarbeite einen Schwerpunkt auf muslimische und türkischstämmige Jugendliche. Der Verein unterstützt auch andere anerkannte gemeinnützige Institututionen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Literatur Parcours Osnabrueck, Zweck des Vereins ist es, Empfängern von Leistungen anch den SGB II bzw. XII, die wirtschaftlich hilfsbedürftig im Sinne des § 53.2 der Abgabenordnung sind und sich aus diesem Grunde Teilhabe an Kultur nicht leisten können, diese Teilhabe zu ermöglichen. Der Verein vermittelt zwischen Veranstaltern und diesen Menschen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Förderung portugiesichser Kultur und Freizeitaktivitäten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024