Ihr Suchergebnis für zulässig in Osnabrück

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Unternehmen

Astos Steuerberatungsgesellschaft mbH

Gegenstand des Unternehmens sind die gesetzlich und berufsrechtlichen zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG), sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 24. Januar 2022

Unternehmen

Kühn Steuerberatungsgesellschaft mbH

(na), Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten. mehr ... zuletzt aktualisiert am 21. April 2022

Unternehmen

Erhard u. Gisela Blume

Gegenstand des Unternehmens ist die Steuereberatungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand, ferner sämtliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten für die o.a. Auftraggeber gem. §§ 1,33,57 Abs.3 des Steuerberatungsgesetzes - StBerG -, insbesondere:
a) die Durchführung von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Institionen
b) die Beratung und Vertretung in Steuersachen und Hilfestellung bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten
c) die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten
d) die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unterehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsfirmen sowie Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung
e) die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen
f) die Tätigkeit als Sachverständiger und die Erstellung von Gutachten. Handels und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

Unternehmen

HBBN Herden Böttinger Borkel Neureiter GmbH

Gegenstand des Unternehmens ist die Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft, der öffentlichen Hand sowie für sonstige Dritte, ferner sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar im Inland und im Ausland. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022

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